Wir sind 5!
Anfang September durften wir anlässlich des 5. Webschmiede-Geburtstages zu unserem Jubiläumsfest im Firmenhof einladen.…
Am 20. Jänner 2022 hat das Landesgericht München ein europaweites Urteil gefällt. Die Nutzung der Google Fonts API ist auf Websites nicht mehr datenschutzkonform.
Aktuell wird ein Unterlassungsschreiben an Unternehmer von einem Rechtsanwalt ausgesendet, welches auf den Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung hinweist. Darin wird ein Betrag von 190 Euro gefordert sowie ein Auskunftsbegehren gestellt. Auch die Wirtschaftskammer Burgenland warnt vor diesem mit dem 6.7.2022 datierten Schreiben im Newsletter.
Google ist nicht nur die größte Suchmaschine, sondern bietet auch eine Vielzahl von anderen Leistungen an – so auch Schriftarten, sogenannte Fonts. Seit dieser Gesetzesänderung setzen wir bei unseren Projekten auf die direkte Einbindung der Schriftarten über unser Hosting. Somit werden die Daten auch nur mehr innerhalb der EU geladen.
Google Fonts sollten nur mehr lokal auf dem eigenen Server bzw. Webhost gespeichert und auf der Website eingebunden werden. Und das sollte im besten Falle auch noch im Cookie Consent Banner stehen, so auch der Verweis auf andere Anbieter und Webdienste, denn diese verarbeiten und speichern die Daten deiner Websitebesucher und ohne aktive Zustimmung wäre das rechtswidrig.
Du bist dir nicht zu 100% sicher, ob du eine Google Fonts API verwendest und möchtest einen kurzen Check durchführen lassen? Dann melde dich gerne bei uns, denn wir machen deine Website bei Bedarf wieder datenschutzkonform.
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